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Kostenübernahme & Finanzierung von Klassenfahrten

Zuschüsse, Anträge & Tipps

Klassenfahrten sind wertvolle Erlebnisse – aber nicht jede Familie kann sie sich leisten. Damit niemand ausgeschlossen wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Hier findest du alle Infos zu Anträgen, Fristen und Förderprogrammen.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Jobcenter
    Für Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) werden die Klassenfahrtkosten übernommen.
  • Bildung & Teilhabe (BuT)
    Für Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten. Genehmigungsfähige Kosten sind z.B. die Unterkunft, Verpflegung, der Transport und das Programm.
  • Jugendamt / Sozialamt
    In besonderen Fällen kann auch hier Unterstützung beantragt werden.
  • Fördervereine & Sponsoring
    Viele Schulen haben Fördervereine, die bei Bedarf einspringen. Auch lokale Unternehmen unterstützen gern.

Was Lehrkräfte benötigen

  • Offizielle Kostenübersicht
    Hier reicht in der Regel die Buchungsbestätigung, die wir versenden. Sollte eine Einzelrechnung für Schüler:innen benötigt werden, schreibe uns bitte eine Mail an klassenfahrten@ruf.de
  • Bescheinigung über die Notwendigkeit der Fahrt
  • Bankdaten

So läuft der Antrag ab

  • Eltern informieren & oben genannte Unterlagen bereitstellen
  • Eltern stellen Antrag beim Jobcenter, Amt oder bei der BuT-Stelle
  • Amt zahlt direkt an ruf oder die Schule, nicht an die Familie
  • Bei Ablehnung: Widerspruch möglich

Tipps für Lehrkräfte

  • Eltern frühzeitig über Fördermöglichkeiten informieren
  • Formulare und Fristen kommunizieren
  • bei Bedarf Unterstützung beim Ausfüllen anbieten
  • Alternativen aufzeigen, falls keine Förderung möglich ist

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die Leistungen vom Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle erhalten.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Es lohnt sich, Widerspruch einzulegen oder andere Förderquellen zu prüfen (z. B. Förderverein).

Muss die Schule die Kosten vorstrecken?
In der Regel nicht – bei genehmigtem Antrag erfolgt die Zahlung direkt an die Schule oder den Anbieter.

Was passiert, wenn ein:e Schüler:in kurzfristig doch nicht teilnehmen kann?
Dank der kostenfreien Stornierung bis 31 Tage vor Abreise komplett abgesichert.